Energieversorgung
Mit Energieversorgung wird in Wirtschaft und Technik die Belieferung von Verbrauchern mit Nutzenergie bezeichnet. Die in Frage stehenden Energieformen und -träger sind einerseits leitungsgebundene Energieträger wie elektrischer Strom bzw. flüssige oder gasförmige Energieträger wie Erd- bzw. Ferngas und Fernwärme, andererseits feste Energieträger wie Kohle, Koks oder Holz.
Energiedienstleistung
Die Lieferung von Nutzenergie wie Licht - Kraft - Wärme - Kälte aus Strom & flüssigen, gasförmigen und festen Brennstoffen zählt zu den Hautpaufgaben eines modernen Energiedienstleisters. Nutzenergie aus nachhaltigen und ökologischen Ressourcen und das zu sozialverträglichen Preisen das bedeutet Care-Energy. Deshalb vertrauen rund 60.000 Kunden auf Care-Energy (Stand 10/2012).
Energieeffizienz
Die Energieeffizienz ist ein Maß für den Energieaufwand zur Erreichung eines festgelegten Nutzens. Im Gegensatz zum Wirkungsgrad bedarf der Nutzen hier keiner energetischen Definition. Ein Vorgang ist dann effizient, wenn ein bestimmter Nutzen mit minimalem Energieaufwand erreicht wird. Dies entspricht dem ökonomischen Prinzip (namentlich dem Minimalprinzip).
Energiedienstleistung
Unter Energiedienstleistung wird die Lieferung einer Dienstleistung wie z. B. Wärme oder Licht anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder elektrischer Strom durch das Energieversorgungsunternehmen verstanden. Die Idee der Energiedienstleistung stammt aus den USA und wurde dort Anfang der 1980er Jahre entwickelt.
Energiedienstleistung ist der Nutzwert oder Vorteil, der sich aus dem Einsatz energieeffizienter Technologien und/oder Maßnahmen ergibt, die darauf ausgerichtet sind, Primärenergie einzusparen oder effizienter zu nutzen. Eine Energiedienstleistung wird auf Basis eines Vertrages erbracht und ist überprüfbar.
Gemäß Artikel 3e der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen:
»'Energiedienstleistung': der physikalische Nutzeffekt, der Nutzwert oder die Vorteile als Ergebnis der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie und/oder mit Maßnahmen, die die erforderlichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Kontrollaktivitäten zur Erbringung der Dienstleistung beinhalten können; sie wird auf Grundlage eines Vertrages erbracht und führt unter normalen Umständen erwiesenermaßen zu überprüfbaren und mess- oder schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen und/oder Primärenergieeinsparungen.«

